Impressum
Sportunion Garuda Warrior Academy
Verein für Kampfkunst
ZVR. Nr.: 670619922
Raiffeisen Bank:
IBAN: AT463200000012201273
Obmann:
Andreas Oberenzer
Vereinskassiererin
Hedwig Schmidhuber
Inhaltliche Verantwortung:
Das Angebot von SU Garuda Warrior Academy besteht neben allgmeinen Seiten (Aktuelles, Historisches, Team) aus Informationsseiten der Sparten, siehe Angebot. Die Informationen werden vom Referenten für EDV/Organisation von den zuständigen Referenten der einzelnen Sparten gesammelt, aufbereitet und danach im Internet veröffentlicht.
Verweise und Links:
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten (Links), die außerhalb des Verantwortungsbereiches der SU Garuda Warrior Academy liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem die SU Garuda Warrior Academy von den Inhalten Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.
Die SU Garuda Warrior Academy erklärt daher ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechenden verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten waren. Die SU Garuda Warrior Academy hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der gelinkten/verknüpften Seiten. Deshalb distanziert sich die SU Garuda Warrior Academy ausdrücklich von Inhalten aller gelinkten/verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge durch Dritte auf unserer Plattform. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.
Beitrittsordnung
Mitgliedschaft:
-
Die Mitgliedschaft wird in Form einer einmaligen Einschreibegebühr und einem monatlichen echten Mitgliedsbeitrag (10€) erworben. Das Mitglied erhält Mitgliedskarte und Trainingskleidung. Beim Besuch des Trainings soll die Karte mitgeführt und die Trainingskleidung getragen werden.
-
Um an den Trainingsveranstaltungen teilzunehmen ist ein unechter Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Die Jahres- bzw. Halbjahresvariante kann auch in Monatsraten bezahlt werden.
-
Die Garuda Warrior Academy behält sich vor, acht Wochen im Jahr zu schließen, diese Zeit ist in der Kalkulation der Jahres- bzw. Halbjahreskarte inkludiert und es findet keine Verlängerung oder Refundierung statt.
-
10er Block Karten verlieren nach 6 Monaten ab Kauf ihre Gültigkeit.
-
Im Falle eines Verzuges mit den vom Mitglied geschuldeten Zahlungen gelten die Bedingen der Vereinsstatuten.
-
Eine Erhöhung der Mitgliedsgebühr ist jeweils zum ersten Jänner möglich. Die Bestimmung der Höhe der Einschreibe- und Mitgliedsgebühr für neu aufzunehmende Mitglieder obliegt dem Vorstand.
-
Soweit die Mitgliedsgebühr und der Variantenbeitrag in monatlichen Teilzahlungen geleistet wird, sind diese bis längstens 7 Tage nach Rechnungsdatum auf das Vereinskonto zu bezahlen oder bar zu entrichten.
-
Die Garuda Warrior Academy ist berechtigt den Trainingsplan inhaltlich, zeitlich als auch im Umfang zu ändern.
Haftung:
-
Jede Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände oder Geldbeträge ist ausgeschlossen, es wird dem Mitglied empfohlen, keine Sachen von Wert unbeaufsichtigt zu lassen.
-
Jegliche körperliche Einschränkungen sind vor Beginn des Trainings bekannt zu geben. Das Mitglied wird dazu angehalten, selbst ärztlichen Rat über seine gesundheitliche Eignung einzuholen und bestätigt durch seinen Beitritt die gegebene Sporttauglichkeit. Das gilt sinngemäß für die Obsorgeberechtigten eines minderjährigen Mitglieds.
-
Mitglieder im Wettkampfbereich sind verpflichtet ein entsprechendes ärztliches Attest vorzulegen.
Kündigung:
Bei Verstößen gegen die Weisung der zur Aufsicht des Trainings berufenen Person behält sich der Verein Garuda Warrior Academy nach erfolgloser Abmahnung ein Kündigungsrecht mit sofortiger Wirkung vor. Die Rückforderung des bereits bezahlten Mitgliedsbeitrages ist ausgeschlossen.
Auszug aus den Statuten Sportunion Garuda Warrior Academy Verein für Kampfkunst
§ 5 - Mitgliedschaft
2) Die Aufnahme ordentlicher und fördernder Mitglieder erfolgt über formfreien, zumindest konkludenten Antrag durch Beschluss des Vorstandes. Jede Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
5) Die Mitgliedschaft erlischt bei Tod oder Verlust der Rechtspersönlichkeit (bei juristischen Personen).
6) Die Vereinsmitgliedschaft gilt für ein Vereinsjahr 1. September bis 31. August) und kann jeweils zum Ende eines Vereinsjahres, -mit Halbjahresmitgliedschaft (für 10er Karte gilt eine Halbjahresmitgliedschaft ) jeweils zum Ende eines Semester unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist (bis zum 30.Juni, 31.Dezember) schriftlich ihren Austritt erklären. Mitglieder mit monatlichem Vertrag können jeweils bis 2 Tage zu Monatsende kündigen. Mündliche Vereinsabmeldungen sind ungültig. Mit einer Abmeldung sind zugleich Vereinsausweise und allfälliges zur Verfügung gestelltes Vereinseigentum zurückzustellen sowie offene Verbindlichkeiten zu begleichen. Für die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Vereinsverhältnis gilt der Gerichtsstand Wien als vereinbart.
7) Der Vorstand kann Mitglieder wegen Vergehens gegen die Satzungen, gegen satzungsgemäß gefasste Beschlüsse oder gegen gesetzliche, statutarische oder internationale Anti-Doping- Bestimmungen oder wegen sonstigen den Ruf des Vereines bzw. der Sportunion Wien im Allgemeinen schädigenden Verhaltens, ausschließen, sofern eine gelindere Strafe nicht ausreichend erscheint. Gegen den Ausschluss kann innerhalb von drei Tagen ab Zustellung Einspruch erhoben werden, über den das Schiedsgericht in zweiter und letzter Instanz entscheidet.
§ 6 - Rechte und Pflichten der Mitglieder
a) Alle Mitglieder des Vereins Sportunion Garuda Warrior Academy haben das Recht, je nach Ausschreibung an Vereinsveranstaltungen teilzunehmen und Einrichtungen des Vereines während den vorgegebenen Zeiten zu benützen.
b) Sie haben Mitgliedsbeiträge pünktlich zu entrichten.
c) Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele und Interessen des
Vereins Sportunion Garuda Warrior Academy tatkräftig zu fördern und zu unterstützen.
d) Alle Mitglieder haben das Ansehen des Vereines zu wahren und diese Satzungen sowie satzungsgemäß gefasste Beschlüsse stets zu beachten.
e) Jedes Mitglied stimmt zu durch seinen Vereinsbeitritt, dass die Ausübung aller Vereinsaktivitäten, insbesondere von Sport, auf eigene Gefahr erfolgt.
g) Jedes Mitglied erteilt durch seinen Vereinsbeitritt die – auf Dauer der Vereinsmitgliedschaft – unwiderrufliche Zustimmung, dass seine personenbezogenen Daten, insbesondere Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Anschrift, Funktion innerhalb des Vereines, der Sportunion Wien, der Sportunion Österreich und in Fachverbänden, sportliche, organisatorische und fachliche Ausbildung, sportliche Erfolge mittels Datenverarbeitungsanlage erfasst und verwaltet werden, und zwar sowohl im Verein als auch in der Sportunion Wien, in der Sportunion Österreich sowie in Fachverbänden, denen der Verein Sportunion Garuda Warrior Academy angehört. Jedes Mitglied erklärt darüber hinaus sein Einverständnis, dass diese Daten im Zusammenhang mit der Erreichung des Vereinszweckes veröffentlicht werden.
Photos:
Philipp Horak
Kevin Floyd
Marija Zoi
Gregor Buchhaus
Webdesign:
volumeON
Lea Himmelmann
